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Gütezeichengemeinschaft Medizinische Kompressionsstrümpfe e.V.

1955 gründeten deutsche Kompressionsstrumpfhersteller die Gütezeichengemeinschaft Medizinische Gummistrümpfe e.V. (heute: Gütezeichengemeinschaft Medizinische Kompressionsstrümpfe e.V.). Ziel war, auf Grundlage eines RAL-Gütezeichens allgemein gültige und anerkannte Qualitätsvorschriften für Kompressionsstrümpfe zu entwickeln.

1968 wurde das Gütezeichen in Deutschland generell eingeführt. Vier Jahre später kam es zu einer Vereinbarung von Grundsatzregeln zwischen der Ärzteschaft (Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Proktologie), den Orthopädietechnikern (Bundesinnungsverband Orthopädietechnik), den Herstellern (Gütezeichengemeinschaft) sowie den Krankenkassen. Seitdem werden ausschließlich medizinische Kompressionsstrümpfe von den Sanitätshäusern abgegeben und von den Krankenkassen honoriert, die das RAL-Gütezeichen tragen.

Seit 1992 erstellen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen ein Hilfsmittelverzeichnis, das alle Hilfsmittel umfasst, die aufgrund ihrer Funktionstauglichkeit und ihres medizinischen Nutzens verordnungsfähig sind. In den Qualitätsstandards für die Produktgruppe 17 des Hilfsmittelverzeichnisses, die alle Hilfsmittel zur Kompressionstherapie umfasst, ist festgelegt, dass nur medizinische Kompressionsstrümpfe, die das RAL-Gütezeichen tragen oder über eine vergleichbare Prüfung ihren medizinischen Nutzen nachweisen, in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden. 

Der Gütezeichengemeinschaft Medizinische Kompressionsstrümpfe e.V. gehören also alle Kompressionsstrumpfhersteller an, deren Produkte über die gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig sind.
 

Die Gütezeichengemeinschaft Medizinische Kompressionsstrümpfe e.V.:

  • passt die Güte- und Prüfbestimmungen in enger Abstimmung mit der Ärzteschaft an aktuelle Erfordernisse und wissenschaftlichen Fortschritt an,
  • vergibt das Recht zur Führung eines Gütezeichens an Kompressionsstrumpfhersteller,
  • überwacht die Einhaltung der Gütebedingungen und der korrekten Anwendung des Gütezeichens,
  • verteidigt das Gütezeichen vor Missbrauch.

 

Seit 2008 gelten die hohen Qualitätsbestimmungen der RAL-Gütesicherung auch für Medizinische Kompressionsarmstrümpfe. Eine entsprechende Ergänzung der Güte- und Prüfbestimmungen wurde von der Gütezeichengemeinschaft in enger Abstimmung mit der Ärzteschaft entwickelt.